E-Rechnung 2025, 2027, 2028: Was Personal Trainer wirklich tun müssen
Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht für Personal Trainer, welche Formate brauchst du, und warum die meisten Solo-Trainer weniger betroffen sind als gedacht — ehrliche Orientierung ohne Steuerberater-Floskeln.
Letzte Woche schreibt mir ein Trainer aus München, leicht panisch: „Paul, ich hab grad gelesen, ich muss ab 2025 alle Rechnungen elektronisch verschicken. Mein Steuerberater sagt nichts dazu. Bin ich raus aus dem Geschäft?”
Er ist nicht raus. Aber er ist auch nicht der Einzige, der vor der E-Rechnungspflicht in einer Mischung aus Halbwissen und Angstmache sitzt. Online liest man von Pflichten ab 2025, ab 2027, ab 2028, von XRechnung und ZUGFeRD, von Bußgeldern und EU-Konformität — und die meisten Texte sind für klassische B2B-Mittelständler geschrieben, nicht für Solo-Trainer mit Privatkunden.
Ich räume das hier mal auf. Was musst du als Personal Trainer wirklich tun, was kannst du dir sparen, und wo wird es ernst.
Was die E-Rechnung überhaupt ist
Eine E-Rechnung ist nicht „eine PDF per Mail”. Das ist genau der Punkt, an dem die meisten danebenliegen. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz im XML-Format, der maschinenlesbar ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Die PDF, die du seit Jahren verschickst, ist nach offizieller Definition seit 2025 keine elektronische Rechnung mehr — sie zählt als „sonstige Rechnung”.
Der Sinn dahinter ist nicht Schikane. Die EU will gegen Umsatzsteuer-Betrug vorgehen, der jährlich zweistellige Milliardenbeträge kostet. Strukturierte Rechnungen lassen sich automatisiert auswerten, querprüfen, melden. Das ist die politische Logik. Für dich relevant ist nur, was daraus rechtlich folgt.
In Deutschland gibt es zwei zugelassene Formate:
- XRechnung — reines XML, keine lesbare Komponente. Vor allem für Rechnungen an Behörden (B2G) Pflicht. Du brauchst eine Software, um sie anzusehen.
- ZUGFeRD — Hybridformat aus einer ganz normalen PDF mit eingebetteten XML-Daten. Sieht aus wie eine PDF, ist aber gleichzeitig maschinenlesbar. Das ist der Standard für B2B.
Beide erfüllen die EU-Norm EN 16931. Für dich wird in 95 Prozent der Fälle ZUGFeRD die richtige Wahl sein — wenn du überhaupt eine ausstellen musst. Womit wir beim eigentlichen Thema sind.
Die Zeitleiste — was wirklich gilt
Hier ist die Kurzfassung, die du dir merken solltest:
Seit 1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle. Jedes Unternehmen in Deutschland muss in der Lage sein, eine E-Rechnung anzunehmen und zu speichern. Das gilt auch für dich. Aber — und das ist wichtig — es reicht ein E-Mail-Postfach, das XML-Anhänge entgegennehmen kann. Du musst die Datei nicht automatisiert verarbeiten, du musst sie nur empfangen und revisionssicher archivieren können.
Bis Ende 2026: Übergangsphase. In 2025 und 2026 dürfen Rechnungen weiterhin als klassische PDF, Papier oder per Mail ausgestellt werden. Niemand zwingt dich, ZUGFeRD zu nutzen. Du kannst, du musst aber nicht.
Ab 1. Januar 2027: Ausstellungspflicht ab 800.000 Euro Umsatz. Unternehmen, die im Vorjahr mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz gemacht haben, müssen ihre B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen. Wenn du als Solo-Trainer in diese Region kommst, sind wir beide kurz davor, gemeinsam eine Flasche aufzumachen. Realistischerweise betrifft dich diese Stufe nicht.
Ab 1. Januar 2028: Ausstellungspflicht für alle B2B-Umsätze. Jeder, der B2B-Rechnungen ausstellt, muss sie elektronisch ausstellen — unabhängig vom Umsatz. Das ist die Stufe, die für viele Trainer relevant wird. Aber auch hier liegen ein paar Stolperdrähte, die ich gleich aufdrösele.
Der Unterschied, der für dich alles ändert: B2B vs. B2C
Hier kommt die Entwarnung, die in vielen Artikeln untergeht: Die E-Rechnungspflicht gilt ausschließlich für B2B-Umsätze. Also für Rechnungen an andere Unternehmen.
Privatkunden — und das sind 90 Prozent deiner Klienten — sind komplett außen vor. Wenn du Frau Müller jede Woche eine Stunde im Studio trainierst und ihr danach eine Rechnung schickst, ist das eine B2C-Rechnung. Du musst sie nie als E-Rechnung ausstellen. Eine PDF reicht, Papier reicht, ein Word-Dokument als Anhang reicht.
Was ist B2B in deinem Alltag? Drei typische Fälle:
- Du trainierst in einem Firmenfitness-Programm und stellst der Firma eine Rechnung über deine Stunden.
- Du machst Workshops oder Vorträge für ein Unternehmen, Verein oder einen Verband.
- Du betreust einen Athleten, dessen Trainings über seinen Sponsor laufen.
Wenn du davon nichts hast — und das ist bei vielen Solo-Trainern so — dann ändert sich für dich auch 2028 nichts. Du machst weiterhin PDF-Rechnungen an Privatpersonen und gut ist. Die E-Rechnungspflicht zieht dich nicht rein.
Wenn du gelegentlich an Firmen abrechnest, dann gilt: Ab 2028 brauchst du für genau diese Rechnungen ein ZUGFeRD-fähiges Tool. Nicht für deine Privatkunden, nur für die Firmenrechnungen.
Kleinunternehmer — die zweite Entwarnung
Wenn du nach § 19 UStG als Kleinunternehmer geführt wirst (also keine Umsatzsteuer ausweist, weil du unter den Schwellenwerten liegst), kommt eine weitere Sonderregel ins Spiel.
Nach § 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung müssen Kleinunternehmer keine E-Rechnungen ausstellen. Auch nicht ab 2027 und auch nicht ab 2028. Du darfst weiterhin sonstige Rechnungen verschicken — PDF, Papier, Mail-Anhang — selbst wenn dein Auftraggeber ein Unternehmen ist.
Das ist eine echte Erleichterung, die viele übersehen. Wenn du 2025 unter den Kleinunternehmer-Schwellen bist (25.000 Euro Umsatz Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr), kannst du dich bei dem ganzen E-Rechnungs-Thema entspannt zurücklehnen — abgesehen von der Empfangspflicht.
Was aber bleibt: Du musst E-Rechnungen empfangen können, falls einer deiner Lieferanten — Studiomiete, Buchhaltungssoftware, Fortbildungsanbieter — dir eine schickt. Die Empfangspflicht kennt keine Kleinunternehmer-Ausnahme.
Was du jetzt konkret tun solltest
Hier ist die Reihenfolge, in der ich das Thema angehen würde, wenn ich heute Solo-Trainer wäre:
Schritt 1: Empfangsfähigkeit sicherstellen (5 Minuten). Stelle sicher, dass dein geschäftliches E-Mail-Postfach XML-Anhänge entgegennimmt und du sie speichern kannst. Bei gängigen Anbietern (Gmail, Outlook, web.de, GMX) ist das automatisch der Fall. Erstelle dir einen Ordner „Eingangsrechnungen 2026” und speichere darin systematisch alle eingehenden Rechnungen — egal ob PDF, ZUGFeRD oder XRechnung. Das ist deine GoBD-konforme Eingangs-Archivierung.
Schritt 2: Kundenstruktur prüfen (10 Minuten). Gehe deine letzten zwölf Monate durch und beantworte ehrlich: Wieviel Prozent meines Umsatzes geht an Privatkunden, wieviel an Firmen? Wenn der Firmen-Anteil unter zehn Prozent liegt, ist die E-Rechnungspflicht für dich ein Randthema. Liegt er über 30 Prozent, brauchst du eine Strategie für 2028.
Schritt 3: Kleinunternehmer-Status klären (Telefonat mit Steuerberater oder ein Blick auf den Vorjahres-Bescheid). Wenn du Kleinunternehmer bist, ist Schritt 4 für dich optional. Wenn du Regelbesteuerung hast und B2B-Umsätze machst, ist Schritt 4 Pflicht.
Schritt 4: ZUGFeRD-fähiges Tool wählen (vor Mitte 2027). Du brauchst eine Lösung, die ZUGFeRD-Rechnungen ausstellen kann. Das kann Buchhaltungssoftware sein, das kann ein integriertes Tool in deiner Trainer-App sein. Wichtig ist: Sie muss EN 16931 zertifiziert sein. Frag explizit nach.
Schritt 5: Archivierung 10 Jahre (laufend). E-Rechnungen müssen GoBD-konform zehn Jahre revisionssicher gespeichert werden. „Revisionssicher” heißt: unveränderbar, jederzeit lesbar, zeitlich nachvollziehbar. Eine Ablage im normalen Dropbox-Ordner reicht streng genommen nicht. Tools mit GoBD-Zertifikat erledigen das automatisch im Hintergrund.
Was du dir sparen kannst
Nicht jede Empfehlung, die du im Netz liest, ist für dich relevant. Drei Punkte, die ich nicht teile:
„Stell ab 2025 sofort auf ZUGFeRD um, sonst wird’s teuer.” Falsch. In 2025 und 2026 ist Ausstellung in alter Form vollständig legal. Wer dich jetzt panisch in eine teure Software treibt, verkauft dir etwas, was du noch nicht brauchst.
„Kauf dir XRechnung-Software.” Wahrscheinlich überflüssig. Du wirst praktisch nie eine XRechnung an eine Behörde ausstellen. Wenn doch — etwa weil du einen kommunalen Sportverein berätst — kann das vorher geklärt werden. ZUGFeRD reicht für 99 Prozent deiner Realität.
„Mach das mit Excel.” Bitte nicht. Theoretisch kannst du XML mit Excel und einigem Bastelaufwand erzeugen. Praktisch landest du in einer GoBD-Falle, weil Excel-Dateien per Definition nicht revisionssicher sind. Wer dir das rät, hat keine Steuerprüfung erlebt.
Wo TrainerDesk in dieser Geschichte steht
Ehrlichkeitsabsatz, kurz: Ich baue TrainerDesk seit Monaten genau auf diese Anforderungslage hin. GoBD-konforme Rechnungsstellung, automatische Stornierung statt Löschung, zehn Jahre revisionssichere Archivierung — das ist im Business-Tarif eingebaut. ZUGFeRD-Export ist in der Pipeline für KW27.
Ich erzähle dir das nicht, damit du buchst. Ich erzähle es, weil viele internationale Coaching-Tools (die englischsprachigen großen Namen) GoBD und E-Rechnung gar nicht abbilden — und das in der Steuerprüfung später teuer wird. Wenn du eine Lösung wählst, achte darauf, dass sie deutsches Steuerrecht kennt. Egal ob das am Ende TrainerDesk wird oder etwas anderes.
Die ehrliche Zusammenfassung
Für die meisten Solo-Personal-Trainer mit überwiegend Privatkunden ist die E-Rechnungspflicht ein deutlich kleineres Thema als sie sich in Steuer-Newslettern liest. Empfangspflicht seit 2025 — erledigt, sobald du ein E-Mail-Postfach hast. Ausstellungspflicht ab 2028 — relevant nur für deine B2B-Rechnungen, und auch nur, wenn du nicht Kleinunternehmer bist.
Was du jetzt machst: Mailbox prüfen, Kundenstruktur sortieren, Kleinunternehmer-Status klären. Was du in eineinhalb Jahren machst: ZUGFeRD-fähiges Tool wählen, falls du B2B-Umsätze hast. Was du dir sparst: Panik, teure Software-Lock-ins, Schnellschüsse.
Die E-Rechnung kommt. Aber sie kommt für dich vermutlich leiser und langsamer, als du befürchtet hast.
— Paul
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einführung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für deinen konkreten Fall — insbesondere Kleinunternehmer-Status, B2B-Anteil und passende Software-Wahl — sprich mit deinem Steuerberater.
Fragen oder Themenvorschläge? Schreib mir an support@trainerdesk.app.